Veröffentlichungsdatum: 29.11.2009

Änderung der Fischereiverordnungen

Mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17 vom 18. November 2009 wurden die Küsten- und Binnenfischereiverordnung geändert. Die Änderung betrifft im Wesentlichen die Umsetzung von Maßnahmen im Aalmanagement.
  • Anhebung des Mindestmaßes der Aale in Küsten- und Binnengewässern von 45 cm auf 50 cm (für Blankaale wurde die Ausnahme vom Mindestmaß gestrichen)
  • Einführung einer Schonzeit für den Aal in Küsten- und Binnengewässern,
    1. außerhalb der Drei-Seemeilen-Zone in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März,
    2. für den Fang mit der Handangel in allen anderen Hoheitsgewässern in der Zeit vom 1. Dezember bis 28. Februar

Weiterhin besteht ein ganzjähriges Fangverbot von Aal in der Elbe.

Edit: Im Mai 2010 wurde die Abschaffung des Aalfangverbots in der Elbe in Mecklenburg-Vorpommern durch Till Backhaus (Minister für Landwirtschaft und Umwelt) angekündigt. Formaljuristisch ist das Verbot zum Aalfang noch in der Binnenfischereiverordnung des Landes M-V enthalten. Allerdings ist die Ausführung dieser Regelung ausgesetzt worden. Es gilt dort somit ebenfalls die Schonzeit des Aals im Zeitraum vom 1. Dezember bis 28. Februar wie an den restlichen Gewässern unseres Landes.

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